Barmenia Krankenhauszusatzversicherung Tarif Barmenia VS 201 + ESZ

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Barmenia VS 201 + ESZ
 


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Leistungen Tarif Barmenia VS 201 + ESZ im Detail

Beschreibung Tarif-Info Barmenia VS 201 + ESZ
  Der Grundtarif VS 201 Barmenia Krankenversicherung stammt aus dem Jahr 1974. Der Kombinationsbaustein ESZ ist neueren Datums. Die Leistungen sind in der Kombination sehr gut. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Leistungen für Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen und Belegärzte ohne Begrenzung auf die GOÄ Hochstsätze erstattet. Leistungen für ambulante Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen werden im Rahmen der Gebührenordnung max. bis zum Höchstsatz ( 3,5 fach ) erstattet. Die Tarifvariante 201 sieht für die ersten 25 Tage eines stationären Aufenhaltes, eine Selbstbeteiligung von 15,- € pro Tag vor, in der Summe sind dies max. 375,- € pro Jahr. Im Gegenzug reduziert sich der zu zahlende Beitrag gegenüber der Grundvariante VS 200 + ESZ.
Unterkunftskosten Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.
Arztkosten Chefarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.
  Leistungsumfang GOÄ
Keine Höchstsatz Begrenzung
Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Belegarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
  Leistungsumfang GOÄ
Keine Höchstsatz Begrenzung
Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Ambulante OP
Ja, der Tarif leistet für ambulante Operationen in Krankenhäusern.Erstattet werden 100 % der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Aufwendungen.
  Leistungsumfang
Höchstsatz Begrenzung
Das Arzthonorar ist auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Vor- und Nachstationäre Behandlung
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
  Ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung
Ja, erstattet werden 100% der gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen anlässlich einer im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführten ambulanten Aufnahme- und Abschlußuntersuchung im Krankenhaus.
  Leistungsumfang
Höchstsatz Begrenzung
Das Arzthonorar ist auf die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt.
  Erstattet der Tarif die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?
Ja, die Barmenia erstattet im Tarif VS 201 + ESZ 100 % der Mehrkosten.

Kürzt die gesetzliche Krankenkasse ihre Leistungen, weil der Versicherte ein anderes als ein in der ärztlichen EInweisung genanntes Krankenhaus aufsucht, so wird der Kürzungsbetrag erstattet.
  Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage?
Ja, die Barmenia leistet.
In Abweichung von § 4 Teil I Abs. 5 Satz 1 gewährt der Versicherer die tariflichen Leistungen auch ohne vorherige schriftliche Zusage bei - Notfallbehandlung - sofern die Krankenanstalt das einzige Krankenhaus für die ststionäre Akutversorgung ist - während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrit, die nicht mit dem eigentlichen Behandlungszweck zusammenhängt und eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich macht.
  Stationäre Transporte
Ja, medizinisch notwendige Transporte zum und vom Krankenhaus können bei Inanspruchnahme der Wahlleistungen abgerechnet werden. Erstattet werden 100 % der Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 260,- € je Krankenhausaufenthalt. Nicht erstattungsfähig sind die gemäß SGB ( V ) vorgesehenen Eigenbeteiligungen des Versicherten an den Tarnsportkosten.
Leistungsfähigkeit Ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich (DRG-Fallpauschale)?
Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen nach Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale.
  Wichtige Obliegenheit
Kundenfreundliche Regelung:

§ 9 AVB Teil II Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen, gemäß § 9 Teil I Abs. 1 wird verzichtet.


§ 9 AVB Teil I Abs. 1 besagt:
Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. Die Ergänzungsformulierung in den Bedingungen der Barmenia lautet: Auf die Meldung einer Krankenhausbehandlung wird verzichtet. § 4 Abs. 5 bleibt hiervon unberührt.
Zusatzleistungen bei Verzicht auf Wahlunterkunft
15,60- € Krankenhausersatztagegeld bei Inanspruchnahme eines Zimmers mit mehr als 2 Betten Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
  bei Verzicht auf Chefarztbehandlung
13,- € Krankenhausersatztagegeld bei verzicht auf privatärztliche Behandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
  stationäre Zuzahlungen § 39 Abs. 4 SGB
Nein, diese Kosten werden nicht übernomen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen, und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
  stationäre Kuren
Ja, Bei einer stationären Kur-, Sanatoriums- und Rehabehandlung, für die nach § 5 (1) d) MB/KK 08 keine Leistungspflicht des Versicherers aus einem Tarif für stationäre Heilbehandlung besteht, wird für max. 21 Tage ein Reha-Tagegeld in Höhe von 78,- € gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Kur-, Sanatoriums- und Rehabehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung voraufgegangen ist und die Kur-, Sanatoriums- und Rehabehandlung spätestens zwei Wochen nach Abschluss dieser stationären Krankenhausbehandlung beginnt.
  Begleitperson
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernomen.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
  Versicherten-Karte
Ja, eine Barmenia-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Krankenhaus und dem Zusatzversicherer gibt es.
Wartezeit allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen.
  besondere Wartezeit
Die besondere Wartezeit beträgt 6 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen.
  Wartezeiterlass
Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztliches Zeugnis ist möglich.
Dauer Mindestversicherungsdauer
2 Jahre
  verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre?
Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
  automatisches Ende der Versicherung
Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
  uneingeschränkte Weltgeltung
Nein, der volle Versicherungsschutz für den Patienten ergibt sich erst zusammen mit der Vorleistung der dt. gesetzlichen Krankenkassen. Da diese bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leisten empfiehlt es sich für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsresiekrankenversicherung abzuschließen. Der Tarif ESZ erstattet aber 100 % der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug oder Rücktransport aus dem Ausland anfallen.
Besonderheiten Kinder allein versicherbar
Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden.
  Alterungsrückstellungen
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
  Schadenfreiheitsrabatt
Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor.
Bei Inanspruchnahme der Leistungen sieht der Tarif eine Selbsteteiligung in Höhe von 15,- € pro Tag vor. Diese gilt für die ersten 25 Tage einer stationären Unterbringung. Im Gegenzug reduziert sich der Monatsbeitrag gegenüber der Grundvariante 200 + ESZ. Durch die Beitragsreduzierung hätten Sie ca. alle 4 bis 5 Jahre die für 25 Tage zu zahlende Eigenbeteiligung herausgeholt.
Info Gesundheitsfragen
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.