Kalkulation der Zusatz KV

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der das Solidaritätsprinzip gilt, erfolgt die Kalkulation der privaten Krankenvollversicherung wie auch der Krankenzusatzversicherung nach dem Äquivalenzprinzip, d.h. dass für die Erbringung der Versicherungsleistung für die gesamte Versicherungsdauer ein gleichbleibender Versicherungsbeitrag kalkuliert wird. Würde es keine Inflation und keine Kostensteigerung im Gesundheitswesen geben, bliebe Ihr Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer gleich.

Der Nettobeitrag dient dem Versicherer zur Deckung des Versicherungsrisikos. Er setzt sich aus dem Risikobeitrag und dem Sparanteil zusammen. Der Risikobeitrag dient zur kontinuierlichen Deckung der Krankheitskosten, der Sparanteil berücksichtigt das mit zunehmendem Alter wachsende Risiko.

Im Gegensatz zur GKV, die ähnlich wie die GRV im Umlageverfahren finanziert und somit durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft in einen Finanzierungsnotstand gebracht wird, praktiziert man in der privaten Krankenversicherung das Kapitaldeckungs- oder auch Anwartschaftsdeckungverfahren. Das bedeutet, dass für die Versicherten durch den im zu zahlenden Beitrag enthaltenen Sparanteil eine tatsächlich vorhandene und im Zins und Zinseszins- Verfahren anwachsende Alterungsrückstellung aufgebaut wird.

Zu dem Nettobeitrag kommen noch die sonstigen Zuschläge zur Deckung der Kosten (Verwaltung, Risikoprüfung, Provision, Service etc.). Die in des Person der Versicherungsnehmers begründeten Risikozuschläge (zum Einschluss von Vorerkrankungen) und ein zwingend vorgeschriebener Sicherheitszuschlag der mind. 5 % des Bruttobeitrages betragen muss.

Beitragszusammensetzung in der PKV:

   Risikobeitrag
+ Sparanteil



= Nettobeitrag
+ Zuschläge für Kosten (Risikoprüfung, Verwaltung, Provision etc.)
+ (evtl . Zuschläge für risikoerhebliche Vorerkrankungen)
+ gesetzlich geforderter Sicherheitszuschlag (mind. 5 % vom Bruttobeitrag)



= Bruttobeitrag / Tarifbeitrag / Zahlbeitrag


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