Comfort Tarif

Versicherte Aufwendungen Prozentsatz/
Betrag
Wahlkrankenhaus

Hat die GKV die Aufwendungen für die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse des Krankenhaueses nicht in voller Höhe ersetzt, werden die verbleibenden Aufwendungen mit Ausnahme der bei der GKV bestehenden Selbstbehalte ersetzt. Hat die GKV keine Leistungen erbracht, werden Aufwendungen nicht ersetzt.


Aufwendungen für die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse des Krankenhauses sind Krankenhauskosten (Unterbringung, Pflege und Verpflegung), Krankenhausnebenkosten, Arztkosten sowie sie Leistungen einer Hebamme und eines Entbindungspflegers.


Kann die Höhe der Aufwendungen für die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse des Krankenhauses nicht nachgewiesen werden, gelten die Kosten des nächstgelegenen vergleichbaren Krankenhauses.

100 %
Wahlunterbringung

Ersetzt werden die Aufwendungen für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer.


Bei Unterkunft im Einbettzimmer werden nur die Aufwendungen erstattet, die bei einem Aufenthalt im Zweibettzimmer entstanden wären.

100 %
Wahlarzt

Ersetzt werden die Aufwendungen für wahlärztliche Leistungen, bis zu den Häöchstsätzen der jeweiligen gebührenordnung für Ärzte.


Bei Verzicht auf wahlärztliche Leistungen, wird für jeden Tag der Krankenhausbehandlung ein Tagegeld gezahlt in Höhe von

100 %




Euro 16

Krankentransport

Ersetzt werden die Aufwendungen für einen Krankentransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.

100 %
Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

Ersetzt werden die Aufwendungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a Sozialgesetzbuch (SGB V), soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.


Vorstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung.


Nachstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges im Anschluß an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.

100 %
Ambulante Aufnahme- und Abschlußuntersuchung

Die Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlußuntersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind, werden nicht ersetzt.

keine Kosten-
übernahme

Ihre Ansprechpartner

  •  Das ACIO-Team steht Ihnen Rede und Antwort. Fragen Sie uns, wir helfen gerne.


Zahnzusatz-
versicherung



Die Testsieger für die Zusatzversicherung der Zahnbehandlung
Onlinerechner