Rund um den Beitrag

Die Beitragsberechnung in der PKV erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass für die Erbringung der Versicherungsleistung für die gesamte Versicherungsdauer ein gleichbleibender Versicherungsbeitrag kalkuliert wird. Würde es keine Inflation und keine Kostensteigerung im Gesundheitswesen geben, würde sich Ihr Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer nicht erhöhen.


Die Beitragshöhe richtet sich nach

  • dem Leistungsumfang der gewählten Tarife,
  • dem Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn,
  • dem Geschlecht,
  • dem aktuellen Gesundheitszustand,
  • dem Ergebnis der Risikoprüfung (Vorerkrankungen).

Der Beitrag wird über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er:


  • in jungen Jahren oberhalb des Betrages liegt, der für die in Anspruchnahme von Gesundheitsleistungen kalkuliert wurde und
  • in späteren Jahren unterhalb des Wertes liegt, der für die dann statistisch gesehen häufigere in Anspruchnahme kalkuliert wurde.

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, dann wird die Differenz aus der Entnahme für Alterungsrückstellungen finanziert.


Der Beitrag wird für jede einzelne versicherte Person berechnet, eine kostenfreie Familienmitversicherung gibt es nicht.

Ihre Ansprechpartner

  •  Das ACIO-Team steht Ihnen Rede und Antwort. Fragen Sie uns, wir helfen gerne.


Zahnzusatz-
versicherung



Die Testsieger für die Zusatzversicherung der Zahnbehandlung
Onlinerechner