| Beschreibung |
Tarif-Info INTER GE 1 |
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Inter, GE 1, 60 % bis 1.023,- € Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 613,80,- €.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird nicht geleistet. Für Sehhilfen werden innerhalb von 3 Jahren 154,- € bereit gestellt. Ergänzend bietet der Tarif Zuzahlungen für ambulante Operationen und Schutzimpfungen. |
| Heilpraktiker |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
60 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel? 60 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 60 % für verordnete Heilmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ? Keine Einschränkung ! Der Tarif GE 1 leistet auch für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den Gebüh Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung vor Behandlungsbeginn wäre vorteilhaft, ist aber nicht zwingend notwendig, ein Befähigungsnachweis, der über die Zulassung als Heilpraktiker hinausgeht, ist nicht notwendig. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 613,80,- € Erstattungs- oder 1.023,- € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. |
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Leistungssumfang GebüH Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
| Ärzte für Naturheilverfahren |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
keine Leistung |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel? keine Leistung |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? keine Leistung |
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Leistungssumfang Hufelandverzeichnis keine Leistung |
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Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren? Nein, es gilt nur die generelle Leistungshöchstgrenze. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.. |
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Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze? Ja, die Aufwendungen für Heilpraktikern werden zu 60 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.023,- € pro Kalenderjahr erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 613,80,- €. |
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Werden Aktualisierungen vorgenommen? Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) gilt in der Fassung 2005. |
| Sehhilfen |
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen? Der Tarif erstattet die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet aber nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern. |
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Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen? 100 % für Brillen und Kontaktlinsen, max. 154,- € innerhalb von 3 Kalenderjahren. Eine innerhalb dieser drei Kalenderjahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen zuätzlichen, neuerlichen Leistunganspruch aus. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich? Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen. |
| Zusatzleistungen |
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ambulante Operationen: 100 % , max. 767,- €, pro Kalenderjahr für ärztliche Wahlleistungen bei ambulanten operationen ( Katalog gem. § 115 b SBG V ) |
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Schutzimpfungen: 100 % . Die Inter erstattet nach Vorleistung der GKV die Restkosten für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff, soweit es sich um staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen sowie um Impfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (Zeckenschutzimpfung) handelt, zu 100 %. Eine Leistungspflicht für den Versicherer besteht auch dann, wenn zuvor die GKV ihre Leistung abgelehnt hat.. |
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Krankenhaustagegeld Die Inter zahlt bei Krankheit, Unfall, Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung für jeden Tag einer med. notwendigen ststionären Krankenhausbehandlung ein Tagegeld von 10,- €. |
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Transportkosten Die Inter erstattet Transportkosten zur stationären Heilbehandlung bis max. 10,- € je Fahrt. Die Kosten für Rettungsfahrten zum Krankenhaus werden bis zu dieser Höhe auch dann erstattet, wenn sich keine stationäre Heilbehandlung anschließt. |
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Akutbehandlung im Ausland Der Tarif GE 1 leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung |
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Auslandrücktransport keine Leistung |
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Überführungskosten keine Leistung |
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Versicherten-Karte Nein, eine Inter-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allg. Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 1 Jahr |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Inter auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
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automatisches Ende der Versicherung Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Inter unverzüglich anzuzeigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH oder versicherereigenem Leistungsverzeichnis abgerechnten Heilbehandlungen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden, sofern viertel-, halbjährl. oder jährliche Zahlungsweise gewählt wird, damit der Buchungsbetrag mind. 10,- € beträgt. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |