| Beschreibung |
Tarif-Info Barmenia AN |
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Barmenia, AN , 80 % bis 1.250,- € Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000,- €.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000,- € pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte( 3,5 ´fach ). Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300,- € bereit gestellt.
In diesem Tarif finden Sie die höchstmögliche Leistungszusammenstellung aus den beiden Leistungsbereichen alternative Heilmethoden und Sehhilfen. |
| Heilpraktiker |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel? 80 % für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 80 % für verordnete Heilmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ? Keine Einschränkung ! Der Tarif AN leistet auch für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den Gebüh Ziffern 19.1 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht notwendig, ein Befähigungsnachweis, der über die Zulassung als Heilpraktiker hinausgeht, ist nicht notwendig. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000,- € Erstattungs- oder 1.250,- € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr. |
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Leistungssumfang GebüH Leistungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |
| Ärzte für Naturheilverfahren |
Behandlung Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die Heilbehandlung durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel? 80 % der Aufwendungen für verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
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Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel? 80 % für verordnete Heilmittel. |
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Leistungssumfang Hufelandverzeichnis Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. |
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Gilt eine Leistungsbegrenzung in den Anfangsjahren? Nein, es gilt nur die generelle Leistungshöchstgrenze. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor. |
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Gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze? Ja, die Aufwendungen werden zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 € pro Kalenderjahr erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000,- €. |
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Werden Aktualisierungen vorgenommen? Das Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker ( GebüH ) gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Das Hufelandverzeichnis gilt Stand 2005. Änderungen im Hufelandverzeichnis haben zur Folge, dass Leistungen und Beiträge des Tarifs AN überprüft und geändert werden können. Mehrleistungen in den dann neuen Leistungsverzeichnissen müssen ggf. durch Beitragsangleichungen kompensiert werden. |
| Sehhilfen |
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen im Zusammenhang mit Sehhilfen? Der Tarif erstattet nicht die Praxisgebühr bei Augenärzten, leistet nicht für die eigentliche Behandlung durch Augenärzte und erstattet keine Gebühren für Sehtests bei Optikern. |
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Welche Leistung erfolgt für Sehhilfen? 100 % für Brillen und Kontaktlinsen, max. 300,- € innerhalb von 2 Kalenderjahren. Eine innerhalb dieser zwei Jahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen zuätzlichen, neuerlichen Leistunganspruch aus. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist zur umfassenden Kostendeckung eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich? Nein, eine Vorleistung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für Alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Sehhilfen bei Erwachsenen. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren, oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein. dabei ist es auch ausreichend wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die Barmenia leistet dann im zugesagten Umfang. |
| Zusatzleistungen |
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Akutbehandlung im Ausland. Der Tarif AN leistet bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung |
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Auslandrücktransport Der Tarif AN leistet bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit oder Unfall für einen Rettungsflug oder sonstigen Krankentrasnport. |
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Überführungskosten Der Tarif AN leistet für die Bestattungskosten am ausländischen Sterbeort, oder für die Überführungskosten. ( max. bis zum 5 ´fachen Kostensatzes eines 1. Klasse Fluges.) |
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Versicherten-Karte Nein, eine Barmenia-Card gibt es für die ambulante Zusatzversicherung nicht. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allg. Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen |
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besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
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Wartezeiterlass Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 2 Jahre |
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verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
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automatisches Ende der Versicherung Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, so endet die Versicherung nach diesem Tarif für die betreffende Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Der Versicherungsnehmer hat die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Barmenia unverzüglich anzuzeigen. |
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uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH oder Hufelandverzeichnis abgerechnten Heilbehandlungen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, Kinder können allein zum Kinderbeitrag versichert werden. |
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Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert |
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Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |