Für die versicherten Sachen besteht auch dann Versicherungsschutz wenn diese Sachen aufgrund eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt werden und in diesem Zusammenhang zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Sie bringen beispielsweise nach einem Brand noch nicht beschädigten Hausrat vor das Gebäude und dieser wird dort gestohlen. Für diese Sachen besteht dann ebenfalls Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
