Versicherte Gefahren und Schäden

Bei der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für folgende Gefahren:


Eine Entschädigung wird gezahlt wenn der versicherte Hausrat durch die o.g. Gefahren


  • zerstört, oder beschädigt wird,
  • abhanden kommt
  • oder Folgeschäden entstehen.

Weitere, durch besondere Beantragung und durch Zuschläge versicherbare Gefahren und Schäden sind:


Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden durch Elementarereignisse müssen Zusatzfragebögen mit Detailangaben ausgefüllt werden. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Versicherungsschutz hierfür gewährt wird oder nicht.


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