Rente wegen Erwerbsminderung

Jeder vierte Arbeitnehmer muss vor Erreichen des Rentenalters - wegen eines Unfalls oder einer Krankheit - aus seinem Beruf aussteigen. Je nach Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung - erhalten die Betroffenen eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. In die Berechnung der Rente fließen zwar die bereits erworbenen Rentenansprüchen ein, aber im Vergleich zum aktuellen Nettogehalt ist die Rente wegen Erwerbsminderung sehr niedrig.

Außerdem gelten für Rentenversicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind verschärfte Bedingungen für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine halbe Erwerbsminderung erhält derjenige, der noch drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann - dabei spielte die aktuelle Arbeitsmarktlage keine Rolle - erhält keine Rente.

Ein Hinweis auf die verschärften Bedingungen fehlen im Schreiben der BfA ebenso wie die Angaben für eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Unser Tipp:

Insbesondere Berufsanfänger und ab 1961 Geborene sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.