Zuzahlungen und Arztbesuch

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung mussten auch schon bis Ende 2003 zahlreiche Zuzahlungen erbringen. Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 01.01.2004 gibt es jedoch einige Neuregelungen.


Zusätzlich eingeführt wurde die sogenannte "Praxisgebühr". Für Zuzahlungen und Praxisgebühr gilt eine Obergrenze. Diese liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Chronisch Kranke zahlen nur 1 % der Bruttoeinnahmen. Deshalb sollten Versicherte alle Arzt- und Apothekenquittungen aufbewahren.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr und von Zuzahlungen generell befreit. Außerdem gibt es Freibeträge für Familien mit Kindern oder nur einem berufstätigen Ehepartner.

Auf unserer Seite erfahren Sie, welche Neuregelungen es für die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den folgenden Bereichen gibt:


Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Zuzahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung zu informieren.


In unseren Lexika & FAQ finden Sie zu gesetzliche Krankenversicherung und Zuzahlungen weitere Informationen.


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