Versicherungsfreie Personen

Die Gruppe der versicherungsfreien Personen besteht im Wesentlichen aus

  1. Selbständigen,
  2. Freiberuflern,
  3. Arbeitnehmern, die in zwei auf einander folgenden Jahren die JAEG überschreiten,
  4. Beihilfeberechtigten, z.B. Beamte, Richter Geistliche und Lehrer,
  5. Ruhestandsbeamten mit Anspruch auf Beihilfe,
  6. Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, z.B. Berufs- und Zeitsoldaten,
  7. geringfügig Beschäftigten, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis nicht länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr dauert,
  8. Personen die von der Versicherungspflicht befreit sind,
  9. Personen nach Vollendung des 55. Lj, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der eigentlichen Versicherungspflicht nicht in der GKV versichert waren.