Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mussten für Heilmittel eine Zuzahlung von 15 % leisten.
Jetzt ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung zu erbringen. Bei häuslicher Krankenpflege ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
