Arztbesuch

Patienten brauchten bisher beim Arztbesuch lediglich die Versicherungskarte ihrer Krankenkasse vorzulegen. Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 01.01.2004 sind beim Arztbesuch einige Veränderungen eingetreten. Jeder Versicherte muss beim Besuch des Arztes oder Zahnarztes eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Diese Gebühr braucht auch bei mehrfachen Arztbesuchen nur einmal pro Quartal gezahlt werden. Damit beim Besuch eines weiteren Arztes keine erneute Praxisgebühr fällig wird, ist eine Überweisung von dem Arzt nötig, der die Praxisgebühr erhalten hat.


Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr befreit.


Vorsorge


Eine Praxisgebühr muss nicht entrichtet werden, wenn lediglich Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine bzw. Schutzimpfungen in Anspruch genommen werden. Aber Achtung: ergibt sich aus den Vorsorgeterminen eine Behandlung oder ein Beratungsgespräch (z.B. beim Frauenarzt) ist die Praxisgebühr zu zahlen.

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