Die meisten Private Equity-Fonds sind vermögensverwaltend konzipiert; da es sich allerdings um eine recht neue Fondsgattung handelt (und sich die Steuergesetze sehr schnell ändern), können die meisten Aussagen nur vorläufig getroffen werden.
Die Einkünfte werden als solche aus Kapitalvermögen nach EStG § 20 behandelt, somit sind die Zinserträge und Dividenden steuerpflichtig. Veräußerungserlöse sind hingegen grundsätzlich steuerfrei. Anfängliche Verlustzuweisungen sind somit nicht möglich.
Diejenigen Fonds, die als gewerblich eingestuft sind (oder noch werden), erlauben anfängliche Verlustzuweisungen. Darüber hinaus sind sie gewerbesteuerpflichtig, was die Renditen erheblich schmälert.
Darüber hinaus kann es bei Private Equity-Fonds zu einer Reihe von Besonderheiten kommen. Durch die weltweite Tätigkeit können sowohl lokale als auch deutsche Steuergesetzgebung Gültigkeit entfalten; darüber hinaus hat Deutschland nicht mit jedem Land Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die eine Steueroptimierung zulassen.
