Grundsätzliche ähneln die Basisinformationen zu geschlossenen Fonds für Auslandsimmobilien denen der Inlandsimmobilien, aus diesem Grund werden nachfolgend nur wesentliche zusätzliche Aspekte beleuchtet.
Es gibt zwei wesentliche Investitionsgründe für eine Anlage in ausländischen Immobilien. Zunächst einmal wird durch die Diversifikation der eigenen Investments auch ins Ausland das Risiko für das eigene Portfolio gesenkt, wobei diese Immobilien häufig eine höhere Bruttorendite erwirtschaften als inländische Immobilien.
Der zweite Grund liegt in steuerlichen Vorteilen. Bei Investitionen im Auslands fallen typischerweise (nach dem Liegenschaftsprinzip) die Steuerlasten ebenfalls im Ausland an. Da der Anleger im jeweiligen Investitionsland zumeist keine weiteren Einkünfte erzielt, sind diese Steuern gering oder liegen vollständig unter den Freibetragsgrenzen. In Deutschland unterliegen die im Ausland angefallenen Gewinne dann aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nur noch dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, daß sich zwar der Durchschnittssteuersatz erhöht, als ob der Gewinn in Deutschland angefallen wäre. Bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (also demjenigen Wert, auf den der Steuersatz angewendet wird), wird der im Ausland angefallene Gewinn hingegen nicht berücksichtigt.
Durch geschickte Wahl der Anlagesumme kann der Anleger zwei Ziele erreichen: es gelingt ihm, das Risiko des jeweiligen Investment zu begrenzen sowie sicherzustellen, daß sich die Einkünfte an den Steuerfreibeträgen des jeweiligen Landes orientieren. Hierdurch lassen sich Nettorenditen annähernd in Höhe der Bruttorenditen erzielen.
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