Zu den versicherten Gefahren und Schäden der Wohngebäudeversicherung gehören:
Die versicherten Gefahren und Schäden können auch auf verschiedene Versicherer aufgeteilt und jeweils einzeln mit einer Gebüdeversicherung versichert werden.
Die Wohngebäudeversicherung leistet dann Entschädigungszahlungen wenn die versicherten Sachen durch die o.g. versicherten Gefahren und Schäden:
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden, die auf Anfrage und gegen Mehrbeitrag mitversichert werden können sind folgende:
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden durch Elementarereignisse müssen Zusatzfragebögen mit Detailangaben ausgefüllt werden. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Versicherungsschutz hierfür gewährt wird oder nicht.
