Rohrbruch, Frost
Innerhalb versicherter Gebäude
- Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Schäden durch Rohrbruch an
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen),
- der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
- von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb eines Gebäudes gilt nicht der Bereich zwischen den Fundamenten unterhalb des Gebäudes.
-
Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch versichert Schäden durch Frost an
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) oder ähnlichen Installationen,
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.
Folgeschäden durch austretendes Wasser sind sowohl bei den unter 1 a bis d, wie auch bei den unter 2 a bis c genannten Schäden versichert.
Außerhalb versicherter Gebäude
- Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.
Der Versicherungsschutz gegen Rohrbruch erstreckt sich nicht auf Schäden
- durch Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser den Erdfall oder Erdrutsch verursacht hat,
- an versicherten Sachen, soweit die Gebäude noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind,
- durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion), Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, dieser Punkt wäre durch den Einschluss der Gefahr "Feuer" abzusichern.
- Sturm oder Hagel. Dieser Punkt wäre durch den Einschluss der Gefahr "Sturm und Hagel" abzusichern.