In den steuerlich geförderten Basisrentenversicherungen sind Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenschutz nicht obligatorisch. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese Leistungen als Zusatzversicherung abzuschließen. Beiträge zu solchen Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung eine Einheit. Der Beitrag wird vollständig als Altersvorsorgebeitrag gewertet.
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