Die zweite Schicht des neuen Altersvorsorgemodells ergänzt als kapitalgedeckte Zusatzversorgung die Basisversicherung. Sie soll zukünftig eine noch größere Rolle spielen und wird vom Gesetzgeber daher steuerlich begünstigt.
Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) haben sich bei der betrieblichen Altersversorgung einige Veränderungen ergeben. Dadurch soll auch hier die volle nachgelagerte Besteuerung erreicht werden. Für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gilt ab 01.01.2005:
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Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurden bei der Riester-Rente Verbesserungen eingeführt. Ab 2005 gibt es die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag einzureichen, dadurch verringert sich der Verwaltungsaufwand erheblich. Außerdem ist nun auch eine Teilkapitalauszahlung von 30 % möglich (vorher 20 %).
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