Kapitalgedeckte Zusatzversorgung - steuerliche Behandlung

Die zweite Schicht des neuen Altersvorsorgemodells ergänzt als kapitalgedeckte Zusatzversorgung die Basisversicherung. Sie soll zukünftig eine noch größere Rolle spielen und wird vom Gesetzgeber daher steuerlich begünstigt.

Produkte
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Riester-Rente
Steuerliche Behandlung
  • Zulagen / Steuerliche Förderung bei der Beitragszahlung
  • Volle Besteuerung der Leistung
Betriebliche Altersversorgung

Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) haben sich bei der betrieblichen Altersversorgung einige Veränderungen ergeben. Dadurch soll auch hier die volle nachgelagerte Besteuerung erreicht werden. Für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gilt ab 01.01.2005:

Beiträge

  • sind bis zu einer Höchstgrenze nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei
  • und bei Gehaltsumwandlung bis 2008 auch sozialversicherungsfrei

Leistungen

  • sind voll zu besteuern (nachgelagert)
  • lebenslange Rentenzahlungen
  • Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % möglich
  • 100 % Kapitalabfindung möglich
Riester-Rente

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurden bei der Riester-Rente Verbesserungen eingeführt. Ab 2005 gibt es die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag einzureichen, dadurch verringert sich der Verwaltungsaufwand erheblich. Außerdem ist nun auch eine Teilkapitalauszahlung von 30 % möglich (vorher 20 %).

Beiträge

  • Förderung der Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug

Leistungen

  • sind voll zu besteuern (nachgelagert)
  • lebenslange Rentenzahlungen
  • Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % zulagenunschädlich möglich
Flexibilität
  • staatliche Regulierung

Kooperationspartner

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