Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - Überblick Vorsorgeformen

Angestellte haben die Wahl zwischen verschiedenen Vorsorgeformen, die auch miteinander kombiniert werden können. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind insbesondere die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung interessant.


Allerdings können entsprechend den persönlichen und familiären Rahmenbedingungen auch andere Aspekte, wie z.B. die Absicherung der Familie oder die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung wichtige Auswahlkriterien sein. Welche Vorsorgeform welche Kriterien erfüllt, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

 

Vorsorge-Form Basis-Rente (Rürup-Rente) Riester-Rente betriebliche Altersversorgung Private Rente Kapitallebens-
versicherung
Analyse anfordern  Rürup-Rente  Riester-Rente  BAV  Private Rente  KLV
Vorteile Steuervorteile und hohe Freibeträge Steuervorteile und Zulagen Steuervorteile und sozial-
abgabenfreie Beiträge (bis 2008)
Rente zu 82 % steuerfrei (bei Rentenbeginn mit 65) Kapitalaufbau mit Todesfall-
schutz
Leistung garantierte lebenslange Rente garantierte lebenslange Rente garantierte lebenslange Rente garantierte lebenslange Rente garantierte Kapitalaus-zahlung
Kapitalaus-
zahlung
nicht möglich Teilkapital-
auszahlung bis 30 % möglich
Teilkapital-
auszahlung bis 30 % möglich
100 % möglich 100 %
Todesfall-
schutz
nein nein ja, abhängig von der Durchfüh-
rungszeit
möglich ja, garantierte Versiche-
rungssumme inkl. Überschüsse
Hinter-
bliebenen-
rente
gegen Mehrbeitrag möglich nur Renten-
garantiezeit
nur für engen Personenkreis gegen Mehrbeitrag möglich nein, jedoch Kapitalaus-zahlung im Todesfall
Vererb-
barkeit
nicht möglich Ja, Über-
tragung des Guthabens auf Vertrag des Partners
nicht möglich möglich möglich
Vorsorge für die Familie bedingt geeignet für Familien sehr geeignet bedingt geeignet bedingt geeignet geeignet
Rückkauf nicht möglich möglich, aber Verlust und Rückzahlung der Förderung nicht möglich möglich möglich
Verwert-
barkeit bei Hartz IV
nein nein nein ja, Erweiterung der Freibeträge möglich ja, Erweiterung der Freibeträge möglich

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