Kapitalanlageprodukte - steuerliche Behandlung der Leistungen

Die Besteuerung der Leistungen ist bei den verschiedenen Kapitalanlageprodukte unterschiedlich.

Überblick über die Besteuerung der Leistungen ab 01.01.2005
Kapitallebens- und Renten-
versicherung
mit Kapital-
wahlrecht
fondsgebund. Lebens- und Rentenversi-
cherungen
Rentenver-
sicherungen
Berufsun-fähigkeits-versicherung Risikolebens-versicherung
Altzusagen bis 31.12.2004
Kapitalabfindungen steuerfrei,
wenn:
  • Beitragszahlungsdauer mind. 5 Jahre
  • Gesamtlaufzeit mind. 12 Jahre
Rente:
Ertragsanteil steuerpflichtig
Todesfall- 
leistungen steuerfrei  
Neuzusagen ab 01.01.2005
Kapitalauszahlung voll bzw. zu 50 % * steuerpflichtig Rente:
Ertragsanteil steuerpflichtig (gesunken)
Todesfall- 
leistungen steuerfrei  

* Die Kapitalerträge unterliegen nur zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre beträgt.

Steuerpflichtiger Ertragsanteil bei privaten Rentenzahlungen ab 2005

Der steuerpflichtige Ertragsanteil für private, lebenslange Renten ist zum 01.01.2005 deutlich gesunken.

Rentenbeginnalter 60 61 62 63 64 65
Steuerpflichtiger Ertragsanteil 22 % 22 % 21 % 20 % 19 % 18 %

Steuerpflichtiger Ertragsanteil bei Berufsunfähigkeitsrenten

Berufsunfähigkeitsrenten werden nur bis zum 60. oder 65. Lebensjahr geleistet.

Dauer der Rentenzahlung (Jahre) 2 3 4 5 8 10 15 20
Ertragsanteil ab 2005 (in %) 1 2 4 5 9 12 16 21

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