Mit dem ab 01.01.2005 gültigen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Altersvorsorge geschaffen. Neben der Gleichbehandlung aller Vorsorgeempfänger sollen mit dem neuen Gesetz auch die Bedingungen für die Altersvorsorge verbessert werden.
Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für alle Basisrenten und die betriebliche Altersversorgung, werden die berufstätigen Bürger durch die Steuerfreistellung von Vorsorgeaufwendungen finanziell entlastet. Im Gegenzug werden Rentenleistungen besteuert.
Informationen in der Übersicht
Der Gesetzgeber fördert verschiedene Vorsorgeprodukte. Die staatliche Förderung erfolgt durch Steuervorteile oder über Zulagen.
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In unseren Lexika & FAQ finden Sie zu Leistungen und gesetzliche Rentenversicherung weitere Informationen.
