Die erste Schicht des neuen Altersvorsorgemodells stellt das primäre Alterseinkommen, die sogenannte Basisversorgung dar. Sie wird deshalb vom Gesetzgeber steuerlich besonders gefördert.
Die sogenannte Rürup-Rente (Basis-Rente) ist eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die über Steuervorteile bezuschusst wird.
Versicherte, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), in berufsständige Versorgungswerke oder in landwirtschaftliche Alterskassen leisten, werden schrittweise von der Steuer befreit und müssen erst bei Rentenbezug Steuern entrichten
(nachgelagerte Besteuerung).
Im Gegenzug können alle Steuerpflichtigen ab Januar 2005 für Vorsorgeaufwendungen höhere Beträge steuerlich geltend machen. Dabei unterscheidet das Alterseinkünftegesetz zwischen:
| Vorsorgeaufwendungen | |
| Altersvorsorgeaufwendungen | sonstige Vorsorgeaufwendungen |
Die steuerliche Förderung der Basis-Rente (Rürup-Rente) ist an strenge Auflagen gebunden.
