Basis-Rente (Rürup-Rente)

Ab dem 01.01.2005 gibt es eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Basis-Rente (Rürup-Rente) kann von allen Steuerpflichtigen, auch von nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Pflichtversicherten in berufsständigen Versorgungswerken, in Anspruch genommen werden.

Auflagen für die steuerliche Förderung der Basis-Rente (Rürup-Rente)
  • lebenslange Rente
  • Rentenzahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr
  • keine Kapitalauszahlung
  • keine Todesfallleistung
  • Vorsorgeansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert, vererbt oder kapitalisiert werden

Ebenso wie die gesetzliche Rente kann die Basis-Rente (Rürup-Rente) während der Laufzeit nicht gekündigt werden. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist jedoch selbstverständlich eine Beitragsfreistellung möglich. Eine Kapitalabfindung ist dagegen nicht möglich, sondern nur Rentenleistungen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente enthält der Rentenbeitrag keine Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Reha-Leistungen, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Eine Hinterbliebenenversorgung (nur für Ehepartner und Kindergeld berechtigte Kinder) kann nur über einen Zusatzvertrag erfolgen (dieser mindert allerdings die Altersrente).

Vorteile der Basis-Rente (Rürup-Rente)
  • Kapitaldeckungsverfahren - Unabhängigkeit von der demographischen Entwicklung
  • Garantierte Rentenhöhe
  • Rente schon ab 60 möglich
  • Hinterbliebenenversorgung freiwillig
  • einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige

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