Basisversorgung - Altersvorsorgeaufwendungen

Ab Januar 2005 unterscheidet der Gesetzgeber bei den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen zwischen sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgeaufwendungen.

Altersvorsorgeaufwendungen:
  • Beiträge zu den Gesetzlichen Rentenversicherungen (GRV)
  • Beiträge zu den Berufsständischen Versorgungswerken
  • Beiträge zu den Landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Beiträge zur privaten Basisrente (Rürup-Rente)

Alle Beiträge für Versicherungen der 1. Schicht können 2005 bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € zu 60 % als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Der absetzbare Anteil steigt jährlich um 2 % bis im Jahre 2025 die Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € völlig steuerfrei sind. Die Höchstbeträge verdoppeln sich bei zusammenveranlagten Ehegatten.

Bei Beamten wird der Höchstbetrag um fiktive Beiträge in die GRV (zzt. 19,5 % vom Bruttoeinkommen) gekürzt.

Beispiele zur Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen

Das jährliche Bruttogehalt von Arbeitnehmer und Beamten beträgt 40.000 €.



Jahr 2005 Arbeitnehmer Beamter Selbstständ.
Apotheker
  ohne Rürup mit Rürup mit Rürup mit Rürup
Arbeitnehmer-Beitrag zur GRV 3.900 € 3.900 € 0 € 0 €
Arbeitgeber-Beitrag zur GRV 3.900 € 3.900 € 0 € 0 €
Beitrag an ein berufsständiges Versorgungswerk 0 € 0 € 0 € 6.000 €
jährlicher Beitrag zur Basisrente 0 € 2.000 € 2.000 € 2.000 €
Insgesamt 7.800 € 9.800 € 2.000 € 8.000 €
davon 60 % (Altersvorsorge-
aufwendungen)
4.680 € 5.880 € 1.200 € 4.800 €
abzüglich steuerfreier Arbeitgeber-Anteil 3.900 € 3.900 € 0 € 0 €
Abzugsbetrag 780 € 1.980 € 1.200 € 4.800 €

Hartz-IV

Basis-Rentenverträge (Rürup-Rente) können in unbegrenzter Höhe bespart werden, ohne dass in der Ansparphase eine Anrechnung auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld erfolgt.

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